Wer eine freiberufliche Tätigkeit als Lektor mit dem Zweck der Erzielung regelmäßiger Einkünfte aufnimmt, muss diese beim zuständigen Finanzamt anmelden.
Die Anmeldung wird mit Hilfe eines Formulars, das direkt beim Finanzamt angefordert oder auch im Internet heruntergeladen werden kann, durchgeführt.
In diesem Formular werden verschiedene Angaben abgefragt. Beispiele dafür sind unter anderem:
- Art der Tätigkeit
- Wohnsitz und persönliche Daten des Freiberuflers
- Angaben zu Kindern und Ehepartner
- Höhe der voraussichtlichen Gewinne
- Höhe der voraussichtlichen Ausgaben
- Art der Gewinnermittlung
- Inanspruchnahme der Hilfe eines Steuerberaters

Darüber hinaus werden natürlich noch weitere Angaben verlangt. Die Anmeldung ist zum Zeitpunkt der Aufnahme der Lektoren-Tätigkeit vorzunehmen, die Unterlagen müssen spätestens vier Wochen danach dem Finanzamt vorliegen.
Diese Unterlagen sind wichtig für die Erstellung des Steuerbescheides und somit zur Festsetzung der zu zahlenden Steuern.
Diese Einkommenssteuern werden im Voraus bezahlt, mit der Steuererklärung am Ende des Jahres ergibt sich eine Nachforderung oder eine Rückzahlung. Ehepartner können die Steuererklärung übrigens auch dann zusammen machen, wenn ein Partner freiberuflich tätig ist, der andere angestellt in einem Unternehmen. Sie müssen nur unterschiedliche Anlagen ausfüllen.
Eine Anmeldung beim örtlichen Gewerbeamt ist übrigens nicht nötig. Aufpassen muss der Lektor aber, wenn er zum Beispiel hin und wieder Aufträge übernimmt, die sich etwa auf das Abschreiben eines vorgefertigten Textes beschränken (Manuskript oder ähnliches). Dann ist die Tätigkeit nicht mehr als solche des Freiberuflers charakterisiert, nämlich durch die Schöpfung von Neuem allein durch eigene geistige Tätigkeit. In dem Fall muss ein Gewerbe angemeldet werden, denn der Freiberufler ist jetzt Selbstständiger.
Ausgefüllt werden muss zudem ein Zusatzbogen, der sich mit den steuerlichen Angaben befasst. Ein korrektes Ausfüllen, auch der möglichen Gewinne, ist unbedingt notwendig, denn damit werden unnötige Mehrzahlungen der Einkommenssteuer vermieden, auch die Nachzahlungen am Ende des Kalenderjahres fallen dann geringer aus.
Weitere Tipps und Hinweise zur Anmeldung beim Finanzamt für Freiberufler geben wir auf unserer Website Erfolg-als-Freiberufler.de.
|