Tipps für freie Lektoren und Lektorate


Abmeldung beim Finanzamt

 

  Inhalte dieser Website

Tipps zum Marketing
- Marketingmaßnahmen
- Finden Sie Ihre Zielgruppe
- Corporate Identity
- Tipps für die Eigen-PR
- Networking
- Mailings
- Direktwerbung
- Akquise auf Messen und Veranstaltungen
- Gesprächsregeln
- Schalten von Anzeigen


Kooperationen für Freiberufler
- Kooperation zwischen Freiberuflern
- Rechtsformen für Kooperationen
- Verbände und Netzwerke

Erfolgreich arbeiten

- Selbstmanagement
- Organisation und Planung im Büro
- Technik am Arbeitsplatz
- notwendige Software-Programme
- Aus- und Fortbildung als Lektor

Recht und Finanzen
- Lektorats-Angebot richtig erstellen
- Lektor-Honorar berechnen
- Rechnung des Lektors
- Mahnung und Inkasso
- Gewinnermittlung
- betriebliche Versicherungen
- private Absicherung
Existenzgründung
- Anmeldung beim Finanzamt
- private Krankenversicherung
- Berufsunfähigkeitversicherung
- Lebensversicherung für Freiberufler
- Honorar-Rechner

  Angebote
  Marketing im Freiberufler-Portal

Die Auftraggeber der freiberuflichen Lektoren und Lektorinnen suchen heute im Internet nach dem geeigneten Dienstleister.
Diese Freiberufler sind in gelistet. Hier geht es zum Online-Eintrag.

  Impressum

lektorat.de Infosysteme
Jürgen Busch, Dipl.-Ing.
Burgwedelkamp 17a

D-22457 Hamburg

Consulting:
Redaktionsbüro Merz-Busch

Telefon: 040 - 55 00 79 97
Telefax: 040 - 55 98 39 16
E-Mail: info@lektorat.de

USt-IdNr. DE118119702


Unsere Datenschutzerklärung

  Freie Lektoren müssen sich beim Finanzamt anmelden

Wer eine freiberufliche Tätigkeit als Lektor mit dem Zweck der Erzielung regelmäßiger Einkünfte aufnimmt, muss diese beim zuständigen Finanzamt anmelden.

Die Anmeldung wird mit Hilfe eines Formulars, das direkt beim Finanzamt angefordert oder auch im Internet heruntergeladen werden kann, durchgeführt.

In diesem Formular werden verschiedene Angaben abgefragt. Beispiele dafür sind unter anderem:
- Art der Tätigkeit
- Wohnsitz und persönliche Daten des Freiberuflers
- Angaben zu Kindern und Ehepartner
- Höhe der voraussichtlichen Gewinne
- Höhe der voraussichtlichen Ausgaben
- Art der Gewinnermittlung
- Inanspruchnahme der Hilfe eines Steuerberaters



Darüber hinaus werden natürlich noch weitere Angaben verlangt. Die Anmeldung ist zum Zeitpunkt der Aufnahme der Lektoren-Tätigkeit vorzunehmen, die Unterlagen müssen spätestens vier Wochen danach dem Finanzamt vorliegen.
Diese Unterlagen sind wichtig für die Erstellung des Steuerbescheides und somit zur Festsetzung der zu zahlenden Steuern.

Diese Einkommenssteuern werden im Voraus bezahlt, mit der Steuererklärung am Ende des Jahres ergibt sich eine Nachforderung oder eine Rückzahlung. Ehepartner können die Steuererklärung übrigens auch dann zusammen machen, wenn ein Partner freiberuflich tätig ist, der andere angestellt in einem Unternehmen. Sie müssen nur unterschiedliche Anlagen ausfüllen.

Eine Anmeldung beim örtlichen Gewerbeamt ist übrigens nicht nötig. Aufpassen muss der Lektor aber, wenn er zum Beispiel hin und wieder Aufträge übernimmt, die sich etwa auf das Abschreiben eines vorgefertigten Textes beschränken (Manuskript oder ähnliches). Dann ist die Tätigkeit nicht mehr als solche des Freiberuflers charakterisiert, nämlich durch die Schöpfung von Neuem allein durch eigene geistige Tätigkeit. In dem Fall muss ein Gewerbe angemeldet werden, denn der Freiberufler ist jetzt Selbstständiger.
Ausgefüllt werden muss zudem ein Zusatzbogen, der sich mit den steuerlichen Angaben befasst. Ein korrektes Ausfüllen, auch der möglichen Gewinne, ist unbedingt notwendig, denn damit werden unnötige Mehrzahlungen der Einkommenssteuer vermieden, auch die Nachzahlungen am Ende des Kalenderjahres fallen dann geringer aus.

Weitere Tipps und Hinweise zur Anmeldung beim Finanzamt für Freiberufler geben wir auf unserer Website Erfolg-als-Freiberufler.de.


<< zurück zur Startseite