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Berufsunfähigkeitsversicherungen für Lektoren

 

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Berufsunfähigkeitsversciherung für Lektoren
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Diese Freiberufler sind in gelistet. Hier geht es zum Online-Eintrag.

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  Für den Ernstfall der Berufsunfähigkeit hilft die BU-Versicherung

Wer als Lektor davon ausgeht, dass ihn schon die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung schützt und er keine private Versicherung abzuschließen braucht, wird im Ernstfall schwer enttäuscht werden.


Diese Art der Rente wurde im Jahr 2001 faktisch abgeschafft und zwar für alle, die nach 1961 geboren wurden.

Für diejenigen, die vor 1961 geboren wurde, gilt noch das alte Recht, sie müssen aber Einschränkungen in der gesetzliche Rente von 25 Prozent hinnehmen.

Die Rentenversicherung erkennt eine Berufsunfähigkeit selten an, denn es wird vorausgesetzt, dass der Betreffende meist noch in der Lage ist, zumindest einige Stunden pro Tag zu arbeiten.

Er ist also nicht komplett arbeitsunfähig.
Ob sich ein Job finden lässt, ob es freie Stellen gibt und welche Umstände mit dieser Arbeit verbunden sein können, kümmert den Gesetzgeber dabei nicht.


Nun haben Lektoren aber noch eine Sonderstellung, wenn es um die gesetzliche Rente geht.

Denn sie können sich über die Künstlersozialkasse versichern lassen oder freiwillig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

Damit haben sie Anspruch auf die gesetzlichen Unterstützungen, wie sie auch Angestellten gewährt werden.

Wer sich als Lektor aber privat absichert, kann sich von dieser Unterstützung getrost verabschieden, denn sie gilt für ihn gar nicht.

Allerdings sind die Beiträge, die in die Künstlersozialkasse eingezahlt werden, sehr gering und das hat wiederum zur Folge, dass eine zu erwartende Rente eher gering ausfällt.


Hinzu kommt, dass es ohnehin schwer ist, an die gesetzliche Rente zu kommen, denn, wie bereits erwähnt, sehen die Rentenversicherer die Sache ein wenig anders, als so mancher private Versicherer. Deshalb sollten Lektoren eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.

Wer noch in der Lage ist, am Tag drei oder sogar sechs Stunden zu arbeiten, ist nicht erwerbs- oder berufsunfähig und kann zum Beispiel noch als Pförtner oder ähnliches arbeiten.

Damit ist es theoretisch möglich, sich seinen Lebensunterhalt zu verdienen und ein Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente besteht nicht.

Wer dann während seiner Tätigkeit im Lektorat nicht vorgesorgt hat und tatsächlich berufsunfähig wird, kann damit rechnen, dass er große finanzielle Probleme bekommen dürfte.

Schließlich sind laufende Kosten auch weiterhin zu bestreiten und werden nicht einfach ausgesetzt, nur weil kein Einkommen mehr vorhanden ist.


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