Das Angebot des Lektors, das auf die Anfrage eines potentiellen Kunden hin erstellt werden muss, sollte bestimmten Anforderungen genügen und einige Fragen beantworten.
Es gibt dabei keine Vorschriften, an die sich der Freiberufler halten muss, aber es werden einige Punkte erwartet, die einfach in ein vollständiges Angebot gehören.
Zu nennen ist dabei natürlich zuerst einmal die Leistung, die überhaupt erbracht werden soll. Dazu gehört auch der Zeitraum, in dem der Auftrag zu erledigen ist.
Soll die Aufgabe in einer bestimmten Form abgeliefert werden, so ist auch diese zu erwähnen.

Honorarabrechnung über Tagessatz, Stundensatz oder pauschal
Wichtig ist dabei selbstverständlich sowohl für den Kunden als letzten Endes für den Lektor auch das Honorar, das für das Erbringen der Leistung verlangt wird.
Eine eventuell anfallende Umsatzsteuer sollte extra ausgewiesen werden.
Hinzu kommt, auf welcher Grundlage sich das Honorar zusammensetzt.
Wird auf Stundenbasis abgerechnet oder berechnet der Lektor einen Tagessatz, gibt es eine pauschale Berechnung oder werden alle Posten eigens aufgeschlüsselt?
Eventuelle zusätzliche Leistungen sollten ebenfalls aufgeführt und mit den damit verbundenen Kosten ausgewiesen werden.
Die Preise richten sich dabei sicherlich auch nach dem Umfang der zu erbringenden Leistung, besonders zeitaufwändige Aufträge werden häufiger pauschal abgerechnet oder nach dem Tagessatz. Einen Stundensatz hier anzusetzen wäre teilweise unnötig aufwändig.
Zeitlicher Verzug des Liefertermins
Bei zeitlichem Verzug hinsichtlich des Liefertermins durch den Auftragnehmer sollten eventuelle Konsequenzen bereits im Angebot festgehalten werden.
Ebenfalls erwähnt werden sollten die Folgen bei einer möglichen Korrektur durch den Auftraggeber.
Insgesamt sollte das Angebot zwar neutral klingen, aber dennoch stets einen freundlichen Unterton aufweisen. Einzelne Bausteine sollten aufgelistet werden, die am Ende einen Gesamtumfang in Leistungen und Preis ergeben.
Die Sprache sollte zudem verständlich gewählt werden, gerade, wenn es sich bei dem Auftraggeber um einen fachlichen Laien handelt.
Bereits im Angebot kann sich der Lektor zu den Zahlungsmodalitäten äußern, Zahlungs- und Verzugstermine festsetzen und so den eventuellen Auftraggeber schon im Vorab darüber informieren. |