Generell gilt bei den freiberuflichen Lektoren, dass ihre Preise im Allgemeinen frei verhandelbar sind.
Sie sollten sich aber dennoch an den gängigen Preisen für vergleichbare Leistungen orientieren, denn der Wettbewerb bringt nun einmal den Vergleich verschiedener Angebote durch den Auftraggeber mit sich und dieser wird sich im Zweifelsfalle sicher immer für das günstigere Angebot entscheiden.

Das heißt aber nicht, dass eine Leistung immer so niedrig wie möglich kalkuliert werden sollte, denn gerade auf dem Markt der freien Leistungen besteht leicht die Gefahr der Dumping-Preise für bestimmte Aufgaben.
Gute Arbeit soll angemessen vergütet werden und schließlich muss der Lektor von seinen Einnahmen selbst leben und eventuell sogar noch seine Familie ernähren.
Daher gilt es bereits im Vorab, die nötigen Kosten zu kalkulieren.
Die meisten dieser Kosten können nur anteilig berechnet werden, mit Ausnahme der direkt für die Erbringung der Leistung anfallenden Kosten natürlich.
Ein freie Lektor führt regelmäßig eine Honorarkalkulation durch
So ist eine anteilige Berechnung bei Abschreibungskosten, Kosten für Büromiete, Versicherungen, Gebühren für den Telefonanschluss und ähnliches möglich.
Hinzu kommt, welche Vorstellungen der Lektor von seinem Einkommen überhaupt hat.
Aus diesen Überlegungen ergibt sich am Ende eine Summe, die eingenommen werden muss und je nach Auftrag erfolgt die Honorarkakulation anhand verschiedener Parameter.
In der Regel gibt es eine Mindestauftragsgebühr, die weitere Berechnung des Honorars erfolgt zum Beispiel bei Textern und Übersetzern mittels eines festgelegten Listenpreises.
Dabei wird eine Normzeile zu Grunde gelegt, die aus 50 bis 60 Anschlägen (abhängig vom Arbeitsbereich) inklusive der Leerzeichen besteht. Eine Seite besteht aus dreißig solcher Zeilen. So lässt sich ein Seitenpreis festlegen. Dieser kann dann als Grundlage für alle weiteren Berechnungen genommen werden.
Extra Leistungen müssen natürlich auch extra berechnet werden, wobei zu beachten ist, dass gerade Neukunden häufig durch Boni gebunden werden können. Sie erhalten zum Beispiel die erste Seite einer Korrektur gratis.
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