Tipps für freie Lektoren und Lektorate


Honorar des freien Lektors

 

  Inhalte dieser Website

Tipps zum Marketing
- Marketingmaßnahmen
- Finden Sie Ihre Zielgruppe
- Corporate Identity
- Tipps für die Eigen-PR
- Networking
- Mailings
- Direktwerbung
- Akquise auf Messen und Veranstaltungen
- Gesprächsregeln
- Schalten von Anzeigen


Kooperationen für Freiberufler
- Kooperation zwischen Freiberuflern
- Rechtsformen für Kooperationen
- Verbände und Netzwerke

Erfolgreich arbeiten

- Selbstmanagement
- Organisation und Planung im Büro
- Technik am Arbeitsplatz
- notwendige Software-Programme
- Aus- und Fortbildung als Lektor

Recht und Finanzen
- Lektorats-Angebot richtig erstellen
- Lektor-Honorar berechnen
- Rechnung des Lektors
- Mahnung und Inkasso
- Gewinnermittlung
- betriebliche Versicherungen
- private Absicherung
Existenzgründung
- Anmeldung beim Finanzamt
- private Krankenversicherung
- Berufsunfähigkeitversicherung
- Lebensversicherung für Freiberufler
- Honorar-Rechner

  Angebote
  Marketing im Freiberufler-Portal

Die Auftraggeber der freiberuflichen Lektoren und Lektorinnen suchen heute im Internet nach dem geeigneten Dienstleister.
Diese Freiberufler sind in gelistet. Hier geht es zum Online-Eintrag.

  Impressum

lektorat.de Infosysteme
Jürgen Busch, Dipl.-Ing.
Burgwedelkamp 17a

D-22457 Hamburg

Consulting:
Redaktionsbüro Merz-Busch

Telefon: 040 - 55 00 79 97
Telefax: 040 - 55 98 39 16
E-Mail: info@lektorat.de

USt-IdNr. DE118119702


Unsere Datenschutzerklärung

 Das Honorar ist zu kalkulieren

Generell gilt bei den freiberuflichen Lektoren, dass ihre Preise im Allgemeinen frei verhandelbar sind.



Sie sollten sich aber dennoch an den gängigen Preisen für vergleichbare Leistungen orientieren, denn der Wettbewerb bringt nun einmal den Vergleich verschiedener Angebote durch den Auftraggeber mit sich und dieser wird sich im Zweifelsfalle sicher immer für das günstigere Angebot entscheiden.

Honorar des Lektors

Das heißt aber nicht, dass eine Leistung immer so niedrig wie möglich kalkuliert werden sollte, denn gerade auf dem Markt der freien Leistungen besteht leicht die Gefahr der Dumping-Preise für bestimmte Aufgaben.



Gute Arbeit soll angemessen vergütet werden und schließlich muss der Lektor von seinen Einnahmen selbst leben und eventuell sogar noch seine Familie ernähren.
Daher gilt es bereits im Vorab, die nötigen Kosten zu kalkulieren.

Die meisten dieser Kosten können nur anteilig berechnet werden, mit Ausnahme der direkt für die Erbringung der Leistung anfallenden Kosten natürlich.

Ein freie Lektor führt regelmäßig eine Honorarkalkulation durch
So ist eine anteilige Berechnung bei Abschreibungskosten, Kosten für Büromiete, Versicherungen, Gebühren für den Telefonanschluss und ähnliches möglich.
Hinzu kommt, welche Vorstellungen der Lektor von seinem Einkommen überhaupt hat.

Aus diesen Überlegungen ergibt sich am Ende eine Summe, die eingenommen werden muss und je nach Auftrag erfolgt die Honorarkakulation anhand verschiedener Parameter.

In der Regel gibt es eine Mindestauftragsgebühr, die weitere Berechnung des Honorars erfolgt zum Beispiel bei Textern und Übersetzern mittels eines festgelegten Listenpreises.

Dabei wird eine Normzeile zu Grunde gelegt, die aus 50 bis 60 Anschlägen (abhängig vom Arbeitsbereich) inklusive der Leerzeichen besteht. Eine Seite besteht aus dreißig solcher Zeilen. So lässt sich ein Seitenpreis festlegen. Dieser kann dann als Grundlage für alle weiteren Berechnungen genommen werden.

Extra Leistungen müssen natürlich auch extra berechnet werden, wobei zu beachten ist, dass gerade Neukunden häufig durch Boni gebunden werden können. Sie erhalten zum Beispiel die erste Seite einer Korrektur gratis.