Tipps für freie Lektoren und Lektorate


Mahnung und Inkasso des Lektors

 

  Inhalte dieser Website

Tipps zum Marketing
- Marketingmaßnahmen
- Finden Sie Ihre Zielgruppe
- Corporate Identity
- Tipps für die Eigen-PR
- Networking
- Mailings
- Direktwerbung
- Akquise auf Messen und Veranstaltungen
- Gesprächsregeln
- Schalten von Anzeigen


Kooperationen für Freiberufler
- Kooperation zwischen Freiberuflern
- Rechtsformen für Kooperationen
- Verbände und Netzwerke

Erfolgreich arbeiten

- Selbstmanagement
- Organisation und Planung im Büro
- Technik am Arbeitsplatz
- notwendige Software-Programme
- Aus- und Fortbildung als Lektor

Recht und Finanzen
- Lektorats-Angebot richtig erstellen
- Lektor-Honorar berechnen
- Rechnung des Lektors
- Mahnung und Inkasso
- Gewinnermittlung
- betriebliche Versicherungen
- private Absicherung
Existenzgründung
- Anmeldung beim Finanzamt
- private Krankenversicherung
- Berufsunfähigkeitversicherung
- Lebensversicherung für Freiberufler
- Honorar-Rechner

  Angebote
  Marketing im Freiberufler-Portal

Die Auftraggeber der freiberuflichen Lektoren und Lektorinnen suchen heute im Internet nach dem geeigneten Dienstleister.
Diese Freiberufler sind in gelistet. Hier geht es zum Online-Eintrag.

  Impressum

lektorat.de Infosysteme
Jürgen Busch, Dipl.-Ing.
Burgwedelkamp 17a

D-22457 Hamburg

Consulting:
Redaktionsbüro Merz-Busch

Telefon: 040 - 55 00 79 97
Telefax: 040 - 55 98 39 16
E-Mail: info@lektorat.de

USt-IdNr. DE118119702


Unsere Datenschutzerklärung

  Auskunft über Zahlungsfähigkeit des Kunden einholen

Nicht immer ist die Zahlungsmoral der Kunden so ausgeprägt, dass der Lektor darauf vertrauen kann, dass er sicher an sein Geld kommt.




Unbezahlte Rechnung lassen sich teilweise schon im Vorfeld vermeiden.
Das bedeutet, eine Auskunft über die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers einzuholen, was sich teilweise bereits durch Anhaltspunkte auf dessen Internetseite realisieren lässt oder durch das Einholen einer Wirtschaftsauskunft, was vor allem bei einem großen Auftragsvolumen ratsam ist.
Mahnung und Inkasso des Lektors

Dies kann bei der Creditreform oder bei der Schufa geschehen.
Hilfreich sind auch der Jahresabschluss eines Unternehmens und die darin veröffentlichten Zahlen sowie das Handelsregister.

Wenn die Zahlungsfrist verstrichen ist, kann der Lektor zuerst einmal ein Erinnerungsschreiben versenden, was oftmals schon ausreichend ist.


Der Weg: Erinerungsschreiben, Mahnung und Mahnbescheid / Gericht
Wird dann der offene Betrag immer noch nicht bezahlt, so sollte vom Freiberufler ein Mahnung aufgesetzt werden, die ein neues Zahlungsziel enthält. Alternativ kann auch direkt ein Anwalt eingeschaltet werden, der dann bei Gericht das Ausstellen eines Mahnbescheides erwirkt.




Gegen diesen kann der Schuldner einen Widerspruch einlegen. Unterlässt er dies, so erfolgt nach weiterhin ausbleibender Zahlung das Ausstellen eines Vollstreckungsbescheides. Wird auch dieser durch den Schuldner nicht beanstandet, so kann der Gerichtsvollzieher einschreiten und die Konten des Schuldners pfänden.

Die Kosten für die Beauftragung eines Anwaltes oder eines Inkassounternehmens muss in jedem Falle der Schuldner tragen.
Dies gilt auch für die Verzugszinsen, die momentan acht Prozentpunkte über dem festgelegten Basiszinssatz, der von der Deutschen Bundesbank ausgegeben wird, liegen. Diese Zinsen können bereits in der ersten Mahnung ausgeschrieben und verlangt werden. Außerdem können individuelle Mahngebühren hinzukommen.