Für eine Kooperation unter Freiberuflern kommen in erster Linie die Gesellschaftsform der GbR und der Partnergesellschaft in Frage.
Dabei haben beide Formen Vor- und Nachteile, die es vor der Gründung zu bedenken gilt.
Das beginnt schon bei Fragen der Haftung.
Generell haften die Partner in beiden Kooperationsformen in unbegrenzter Höhe und gesamtschuldnerisch.
Bei der GbR gilt die Ausnahme, dass auch ein Partner allein haften kann, wenn beide beteiligten Seiten, also Gläubiger und die Gesellschafter, auf eine gesamtschuldnerische Haftung verzichten.

Bei der Partnergesellschaft ist ein Partner, der an einem Auftrag gar nicht beteiligt war, ohnehin von der Haftung ausgenommen. Die Gründung der Partnergesellschaft muss in das Partnerschaftsregister eingetragen werden, außerdem muss ein entsprechender Partnerschaftsvertrag aufgesetzt und unterschrieben werden.
Die GbR für Lektorate
Bei der GbR reicht allein die aktive Verfolgung der gemeinsamen Interessen und Geschäfte zur Gründung aus. Die Kosten für die Gründung der Partnergesellschaft belaufen sich auf rund 750 Euro, bei der GbR entstehen Kosten nur, wenn ein Gesellschaftsvertrag aufgesetzt und geprüft werden soll, was aber dringend zu empfehlen ist. Unterschiede zwischen den Gesellschaften gibt es auch bei der Namensgebung.
Die Partnergesellschaft für freie Lektoren
Bei der Partnergesellschaft müssen die Namen von mindestens zwei der beteiligten Partner auftauchen, bei der GbR sind auch Fantasienamen möglich. Ein letzter Unterschied ist die mögliche Alternative zur jeweiligen Rechtsform.
Bei der Partnergesellschaft ist dies die GmbH, wobei der Freiberuflerstatus aufgeben werden muss, bei der GbR ist es die Gründung der Partnergesellschaft oder von zwei GbR, die verschiedene Geschäftszwecke verfolgen.
Gemeinsamkeiten zwischen beiden bestehen aber auch. So können alle Freiberufler diese Rechtsformen in Anspruch nehmen, die Gewinnermittlung erfolgt jeweils durch eine Ermittlung des Gewinnüberschusses. In der Regel sind beide umsatzsteuerpflichtig, sie können aber auch von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Beide Gesellschaften können klagen oder auch verklagt werden.
GmbH für Freiberufler sinnvoll?
Bei der GmbH hingegen gibt es große Unterschiede zu den genannten Rechtsformen.
Es gilt eine Begrenzung der Haftung, außerdem muss Einkommenssteuer entrichtet werden.
Der Freiberufler gilt ab Gründung der GmbH als , ist also kein Freiberufler mehr. Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer müssen ebenfalls entrichtet werden. Die Beschränkung der Haftung ist für viele der Grund, warum sie eine GmbH gründen
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