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Betriebliche Versicherungen für das Lektorat

 

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Diese Freiberufler sind in gelistet. Hier geht es zum Online-Eintrag.

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  Versicherungen für Freiberufler und Selbstständige

Gerne bieten die Versicherungsunternehmen den Lektoren „unbedingt“ notwendige Versicherungen an, was aber nicht immer wirklich der Fall ist.

Der freiberufliche Lektor sollte vor Abschluss der Versicherung gut überlegen, ob er diese wirklich benötigt.


Zum einen sei die Gewerbeversicherung zu nennen. Sie ist ein Oberbegriff für viele Einzelversicherungen, die auch häufig als Paket angeboten werden. Solche Pakete sind aber nicht immer günstiger, als der Abschluss der tatsächlich notwendigen Einzelversicherungen. Dazu gehören unter anderem die Betriebshaftpflichtversicherung, die abgeschlossen werden sollte, die Diebstahlversicherung, die betriebliche Rechtsschutzversicherung oder die Feuerversicherung.



Wer als Freiberufler einen Dienstwagen, zum Beispiel bei Kooperationen mit anderen Freiberuflern, unterhält, muss natürlich eine Kraftfahrzeugversicherung abschließen. Die Gewerberechtsschutzversicherung ist mit der privaten Rechtsschutzversicherung vergleichbar, sie übernimmt bei berechtigten Forderungen seitens Dritter die Kosten in der vereinbarten Deckungshöhe.
Diese Versicherung schließt mehrere Versicherungsunterarten mit ein, wie die Vertragsrechtsschutz, die Schadensersatzrechtsschutz oder die Datenrechtsschutzversicherung.

Möglich ist zudem der Abschluss einer Betriebsinhaltsversicherung. Diese kann mit der privaten Hausratversicherung verglichen werden und schützt das Inventar, genauer gesagt, die kaufmännische und die technische Einrichtung.
So besteht ein Schutz gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel oder Einbruchdiebstahl. Ergänzend dazu kann eine Elektronikversicherung abgeschlossen werden, die technische Geräte, wie Computer, Fax, Kopierer oder Telefonanlage gesondert schützt.

Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung für Selbstständige übernimmt alle Kosten, die berechtigt von Seiten Dritter beansprucht werden, dazu gehört auch die Überprüfung der Anspruchsberechtigung.

Alle Versicherungen, die von einem Freiberufler abgeschlossen werden können, sollten unbedingt verglichen werden.

Verschiedene Versicherungsunternehmen sollten die Angebote zukommen lassen, denn sie unterscheiden sich nicht nur in der Höhe der jährlich zu zahlenden Beiträge, sondern auch in den Leistungen, die überhaupt versichert werden.

Und, wie bereits erwähnt, Vorsicht ist bei Kombi-Angeboten geboten, denn diese sind häufig weitaus teurer, als Einzelversicherungen, obgleich sie natürlich den Komfort des Rundum-Schutzes bieten.